Datenschutzbestimmungen: Einkauf

1. Für diese Bestimmung gelten folgende Definitionen:

a. „Datenschutzgesetze“ sind anwendbare Gesetze auf nationaler, Bundes-, Landes-
oder Regionalebene in Bezug auf den Datenschutz, den Schutz personenbezogener
Informationen oder Daten und die grenzüberschreitende Übermittlung
personenbezogener Informationen oder Daten, einschließlich und ohne
Einschränkung der Gesetze und Verordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union gemäß der EU-Richtlinie 95/46/EG (die „EU-Richtlinie“), der
DatenschutzGrundverordnung („DSGVO“) sowie aller EU-Gesetze oder Verordnungen,
die erlassen werden können, um die EU-Richtlinie oder die DSGVO zu ersetzen.

b. „Personenbezogene Daten von Times Vision“ beziehen sich auf alle Informationen und
Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung an einen Lieferanten oder dessen
Mitarbeiter, Vertreter oder Vertragsnehmer übermittelt werden, sowie auf jede
Freigabe und dazugehörige Transaktionen, die mit einer identifizierten oder
identifizierbaren natürlichen Person in Beziehung stehen, oder die bei einem Verstoß
gegen geltendes Recht Datenschutzgesetzen unterliegen.

c. „Lieferant“ bezeichnet, soweit dies in einem etwaigen zugehörigen Hauptvertrag nicht
anders oder genauer geregelt ist, den Vertragspartner von Times Vision.

 

2. Für den Lieferanten gilt Folgendes:

a. Er muss alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten.

b. Er darf personenbezogene Daten von Times Vision nur sammeln, abrufen, nutzen oder
teilen und diese Daten nur dann an autorisierte Dritte weitergeben, wenn hierdurch
Verpflichtungen erfüllt werden, die sich aus dem Vertrag oder den unter diesem Vertrag
veröffentlichten Freigaben ergeben, wenn dies mit den Anweisungen von Times
Vision übereinstimmt, oder wenn gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden
müssen. Der Lieferant wird keine sekundäre oder anderweitige Nutzung (z. B. zum
Zwecke des Data Mining) personenbezogener Daten von Times Vision vornehmen,
außer

(i) wenn dies von Times Vision ausdrücklich schriftlich im Zusammenhang mit der
Nutzung der Services durch Times Vision genehmigt wurde, oder
(ii) wenn gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

c. Der Lieferant wird Times Vision unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn er der
Ansicht ist, dass die Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Times
Vision gemäß dieser DPTA gegen Datenschutzgesetze verstößt.

d. Er darf keine personenbezogenen Daten von Times Vision an Dritte weitergeben,
übermitteln, offenlegen oder zugänglich machen, es sei denn, um Dienstleistungen im
Rahmen des Vertrags zu erbringen, oder um gesetzliche Bestimmungen
einzuhalten. Wenn der Lieferant personenbezogene Daten von Times Vision an
Dritte weitergibt, übermittelt, offenlegt oder Zugriff auf diese gewährt, gilt Folgendes:

e. Der Lieferant ist in der gleichen Weise und im gleichen Umfang verantwortlich
für die Handlungen und Unterlassungen aller Vertragsnehmer oder anderer Dritter, die
(im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze) personenbezogene Daten von Times
Vision im Namen des Lieferanten verarbeiten, wie er für seine eigenen Handlungen
und Unterlassungen in Bezug auf solche personenbezogenen Daten von Times
Vision verantwortlich ist.

f. Der Lieferant muss sicherstellen, dass solche Dritte an eine schriftliche Vereinbarung
gebunden sind, die die gleichen oder gleichwertige Verpflichtungen und
Schutzmaßnahmen wie die in diesem Abschnitt aufgeführten enthält.

g. Er darf die Daten außerdem nur insoweit weitergeben, übermitteln, offenlegen oder
Zugriff auf sie gewähren, wie ein solches Verhalten geltendem Recht entspricht.

h. Er muss kommerziell zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit der
Mitarbeiter, Vertreter, Vertragsnehmer, Mitarbeiter der Vertragsnehmer oder sonstiger
vom Lieferanten eingesetzten Personen (zusammenfassend „Lieferantenpersonal“)
mit Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Times Vision sicherzustellen. Er
muss außerdem sicherstellen, dass das Lieferantenpersonal verpflichtet ist, die
Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten von Times Vision zu wahren, z. B. durch
eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder durch Anwendung einschlägiger Gesetze oder
Vorschriften.

i. Er muss Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bereitstellen, wenn
dazu ein begründeter Bedarf von Times Vision oder teilnehmenden Times Vision-
Websites besteht, etwa, um von Zeit zu Zeit die Einhaltung der Datenschutzgesetze
durch den Lieferanten zu überprüfen.

j. Er muss auf Anfrage von Times Vision erlauben, dass Times Vision externe
Auditoren beauftragt, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten und
Dritter im Rahmen dieser Vereinbarung zu überprüfen. Zusätzlich muss der Lieferant
Times Vision auf Anfrage Auditberichte zur Verfügung stellen, die gemäß ISO 27001,
ISO 29100, SSAE 16 (oder SAS 70), SOC 2 ODER ISAE 3402 erstellt wurden und
personenbezogene Daten von Times Vision abdecken.

k. Er muss Times Vision ermöglichen, Personen zu benachrichtigen, deren
personenbezogene Daten von Times Vision mit dem Lieferanten geteilt werden.

l. Er muss verhältnismäßige und angemessene technische, physische und
administrative Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten
von Times Vision treffen. Diese Maßnahmen umfassen angemessene
Einschränkungen für den physischen Zugang zu Speicherorten, die
personenbezogene Daten von Times Vision enthalten, z. B. die Speicherung solcher
Datensätze in gesperrten Einrichtungen, Lagerbereichen oder Containern. Der Lieferant
muss die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig neu bewerten, um sicherzustellen, dass
sie nach wie vor verhältnismäßig und angemessen sind.
m.Der Lieferant muss Times Vision kommerziell zumutbare Unterstützung bei Folgendem
leisten:

i. Löschen personenbezogener Daten von Times Vision auf Anfrage der
natürlichen oder juristischen Person;

ii. Ermöglichen des Ausstiegs von Einzelpersonen.

n. Ermöglichen des Löschens personenbezogener Daten durch Times Vision, die älter als
ein Jahr oder eine andere von den Parteien schriftlich vereinbarte Frist sind, es sei
denn, dass die Daten nach geltendem Recht anderweitig gespeichert werden müssen;
und

o. Times Vision umgehend schriftlich darauf hinweisen, wenn er von Folgendem
Kenntnis erhält:

(i) Beschwerden oder Anschuldigungen bezüglich eines Verstoßes gegen
Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten von
Times Vision,
(ii) Anfragen einzelner oder mehrerer Personen, auf die personenbezogenen
Daten von Times Vision zuzugreifen, diese zu korrigieren oder sie zu löschen,
(iii) Untersuchungen oder Beschwerden einzelner oder mehrerer Personen in
Bezug auf das Erfassen, Verarbeiten oder Übermitteln der
personenbezogenen
Daten von Times Vision oder 

(iv) allen behördlichen Anfragen, Vorladungen, Durchsuchungsbefehlen oder anderen gesetzlichen, behördlichen ,administrativen oder staatlichen Vorgängen, die die Suche nach personenbezogenen Daten von Times Vision betreffen (zusammenfassend „Datenschutzangelegenheiten“). Wenn der Lieferant von einer solchen Beschwerde, Anfrage, Anschuldigung oder Nachforschung erfährt, muss der Lieferant Times Vision unterstützen und mit Times Vision bei der Untersuchung der Angelegenheit kooperieren,
einschließlich und ohne Einschränkung der Bereitstellung der relevanten
Informationen für Times Vision, der Vorbereitung einer Antwort, der Umsetzung
von Rechtsbehelfen und/oder der Mitwirkung bei der Durchführung und
Verteidigung von Ansprüchen, Gerichts- oder Behördenverfahren. Times Vision
ist für die Kommunikation mit Einzelpersonen in Bezug auf ihre
personenbezogenen
Daten von Times Vision im Zusammenhang mit solchen
Datenschutzangelegenheiten verantwortlich, es sei denn, Times Vision ermächtigt
den Lieferanten, dies in seinem Namen zu tun. Der Lieferant muss kommerziell
und rechtlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Art und den
Umfang der erforderlichen Offenlegung personenbezogener Daten von Times
Vision auf das Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um geltendem
Recht zu entsprechen. Sofern dies nicht durch anwendbares Recht verhindert
wird, muss der Lieferant Times Vision vorab schriftlich über solche
Datenschutzangelegenheiten informieren, sodass Times Vision die Gelegenheit
hat, rechtliche, behördliche, administrative oder andere staatliche Vorgänge
anzufechten.

 

3. Der Lieferant muss Times Vision baldmöglichst und keinesfalls später als 48 Stunden nach deren Auftreten oder Bekanntwerden schriftlich auf jegliche tatsächlichen,
vermuteten oder angedrohten Vorfälle im Zusammenhang mit versehentlicher oder
rechtswidriger Zerstörung oder unbeabsichtigtem Verlust, Veränderung, nicht
autorisiertem oder unbeabsichtigtem Offenlegen von bzw. Zugriff auf
personenbezogene Daten von Times Vision („Sicherheitsverstoß“) hinweisen.
Anschließend muss er angemessene Maßnahmen ergreifen, um den
Sicherheitsverstoß einzudämmen oder zu beheben. Sofern dies nicht gesetzlichen Einschränkungen unterliegt, muss er Times Vision
Informationen zur Untersuchung und Behebung des Sicherheitsverstoßes
bereitstellen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung und Genehmigung des Inhalts,
der Medien und des Zeitpunkts durch Times Vision darf er keine Bekanntmachung, Ankündigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verbreitung
jeglicher Hinweise oder Informationen über einen Sicherheitsverstoß
(„Verstoßmeldung“) vornehmen, sofern er hierzu nicht gesetzlich oder per
Gerichtsbeschluss verpflichtet ist. Selbst wenn er gesetzlich oder per
Gerichtsbeschluss verpflichtet ist, muss er angemessene Anstrengungen
unternehmen, um sich vor dem Einreichen einer Verstoßmeldung mit Times Vision
zu koordinieren. Wenn der Sicherheitsverstoß Datenelemente umfasst, die zu
Identitätsdiebstahl führen können, und in den Netzwerken oder Systemen des
Lieferanten stattfindet oder vom Lieferanten verschuldet wurde, übernimmt der
Lieferant auf Anfrage von Times Vision die Kosten für die Beseitigung der
Mängel (einschließlich, falls angemessen und erforderlich, ein Call-Center). Er muss
den betroffenen Personen für ein Jahr oder einen längeren Zeitraum
Kreditüberwachung oder andere kommerziell zumutbare Dienstleistungen zur
Minderung der durch den Identitätsdiebstahl verursachten Schäden bereitstellen,
entsprechend gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften.


4. Der Lieferant muss die vorherige schriftliche Zustimmung aller natürlichen
Personen einholen, von denen der Lieferant personenbezogene Daten von Times
Vision erhebt, wenn dies aufgrund anwendbarer Datenschutzgesetze oder gemäß
den Anweisungen von Times Vision erforderlich ist. Für den Fall, dass der
Lieferant Times Vision personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die durch
Datenschutzgesetze geschützt sind, stellt der Lieferant sicher, dass diese
personenbezogenen Daten im Einklang mit geltendem Recht bereitgestellt werden,
einschließlich, falls erforderlich, der Einholung der Einwilligung oder
Benachrichtigung.


5. Alle vom Lieferanten erhobenen personenbezogenen Daten von Times Vision
müssen auf Wunsch der teilnehmenden Times Vision-Website zurückgegeben oder
vernichtet werden, es sei denn:
(i) solche personenbezogenen Daten von Times Vision werden vom Lieferanten
benötigt, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder gemäß geltendem
Recht nachzukommen; oder
(ii) die Rückgabe oder Vernichtung ist nach geltendem Recht verboten. Ohne
gegenteilige Anweisungen und, soweit gesetzlich nicht verboten, muss der
Verkäufer alle personenbezogenen Daten von Times Vision nach der Beendigung
oder dem Abschluss der Bestellung und nach einer Frist von 30 Tagen, die es
Times Vision ermöglichen soll, die personenbezogenen Daten zurückzufordern,
unverzüglich vernichten.


6. Wenn die Datenschutzgesetze geändert werden, muss der Lieferant mit Times Vision
zusammenarbeiten, um erforderliche Änderungen an dieser DPTA vorzunehmen. Der
Lieferant verpflichtet sich, jeden Dritten mit diesen oder vergleichbaren Änderungen zu
beauftragen.

7. Wenn diese Vereinbarung und/oder Bestellung die Bereitstellung von Dienstleistungen
beinhaltet, bei denen der Lieferant
(i) als Verantwortlicher handelt (wie in der EU-Richtlinie definiert) und
(ii) personenbezogene Daten des Käufers aus einem Land des Europäischen
Wirtschaftsraums oder der Schweiz (zusammengefasst „EWR/CH“) an einen
Empfänger außerhalb des EWR/CH übermittelt, dann stimmen der Käufer und der
Lieferant zu, dass die Bedingungen der Mustervertragsklauseln (auch als
Standardvertragsklauseln bezeichnet), die von der Europäischen Kommission in
der Entscheidung 2004/915/EC (im Folgenden als „Auftragsverarbeitungs-
musterklauseln“ oder „Musterklauseln“ bezeichnet) angenommen wurden, hierin
durch Bezugnahme so enthalten sind, als wären sie dargelegt.
Wenn diese Vereinbarung und/oder Bestellung die grenzüberschreitende
Übermittlung personenbezogener Daten des Käufers aus einem Land des EWR/CH
an einen Empfänger außerhalb des EWR/CH beinhaltet, der Lieferant jedoch nicht
als Verantwortlicher handelt, stimmen der Käufer und der Lieferant zu, dass die
Bedingungen der Mustervertragsklauseln (auch als Standardvertragsklauseln
bezeichnet), die von der Europäischen Kommission in der Entscheidung 2010/87/EU
(im Folgenden als „Verarbeitermusterklauseln“ oder „Musterklauseln“ bezeichnet)
angenommen wurden, hierin durch Bezugnahme so enthalten sind, als wären sie
dargelegt. Ungeachtet des Vorstehenden stimmen Käufer und Lieferant Folgendem zu:


a. Die Musterklauseln können als eigenständiges Dokument mit den Unterschriften
zu dieser Vereinbarung und/oder Bestellung neu formatiert werden, oder die
Parteien führen die Musterklauseln als separates eigenständiges Dokument aus.
Die eigenständigen Musterklauseln können bei Aufsichtsbehörden eingereicht
und/oder für andere gesetzlich zulässige Zwecke verwendet werden und haben
dieselbe Auswirkung, als ob sie direkt unterzeichnet wären.


b. Wenn eine der Parteien versucht, die Musterklauseln bei einer
Regulierungsbehörde zu registrieren, und die Regulierungsbehörde die Registrierung
ablehnt, arbeiten die Parteien zusammen, um die Exponate der Musterklauseln den
Anforderungen der Regulierungsbehörde entsprechend anzupassen.


c. Wenn eine der Bedingungen der Musterklauseln mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung und/oder Bestellung kollidiert, haben die Musterklauseln Vorrang.
d. Wenn der Lieferant Vertragsnehmer beschäftigt, die auf von den Musterklauseln
abgedeckte personenbezogene Informationen des Käufers zugreifen, muss der
Lieferant sicherstellen, dass Übermittlungen an den Vertragsnehmer in
Übereinstimmung mit den Musterklauseln erfolgen.

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