Datenschutzbestimmungen: Verkauf
Personenbezogene Daten und Datenschutz
1. Definitionen: Für diese Bestimmung gelten folgende Definitionen:
1.1. „Verantwortlicher“ bezeichnet die Partei, die über die Zwecke und Mittel der
Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Wenn beide Parteien als
„Verantwortliche“ fungieren, gelten beide als „itverantwortliche“.
1.2. Eine „Datenschutzverletzung“ ist eine Reihe von Umständen im Zusammenhang
mit der tatsächlichen oder wahrscheinlichen Möglichkeit eines nicht autorisierten
Zugriffs auf oder den Besitz von bzw. den Verlust von personenbezogenen
Daten. Die Umstände, die eine Datenschutzverletzung begünstigen, können
absichtlicher, unabsichtlicher oder zufälliger Natur sein, und der Zugriff, der
Verlust oder die Zerstörung kann bestätigt oder nur vermutet sein.
1.3. „Datenschutzgesetze“ beziehen sich auf geltende Gesetze und Bestimmungen
in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten in allen Ländern, Staaten
oder Gemeinden, in denen die von dieser Vereinbarung abgedeckten Aktivitäten
gesetzlich geregelt sind.
1.4. „Modifizierte personenbezogene Daten“ beziehen sich auf personenbezogene
Daten, die der Käufer mit anderen Daten oder Informationen kombiniert,
einschließlich und ohne Einschränkung Ortungsdaten, Kennungen/IDs für
Einzelpersonen, die nicht im Besitz des Verkäufers sind, oder öffentlich
verfügbare Daten. Modifizierte personenbezogene Daten sind dabei ein
Teilbereich von personenbezogenen Daten.
1.5. „Personenbezogene Daten“ beziehen sich auf im Rahmen dieser Vereinbarung
ausgetauschte Informationen und Daten, die mit einer identifizierten oder
identifizierbaren natürlichen Person in Beziehung stehen, oder die bei einem
Verstoß gegen geltendes Recht Datenschutzgesetzen unterliegen.
1.6. „Verarbeitung“ bezieht sich auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter
Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang
mit personenbezogenen Daten, wie die Erfassung, Aufzeichnung, die
Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das
Wiederauffinden, das Abfragen, die Nutzung, die Weitergabe durch Übermittlung,
Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die
Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.
1.7. „Käufer“ bezeichnet, soweit dies in einem etwaigen zugehörigen Hauptvertrag
nicht anders oder genauer geregelt ist, den Vertragspartner von Times Vision
GmbH & Co. KG.
1.8. „Verkäufer“ bezeichnet, soweit dies in einem etwaigen zugehörigen Hauptvertrag
nicht anders oder genauer geregelt ist, das Unternehmen von Times Vision oder
eines Vertriebspartners von Times Vision, der eine Leistung oder Ware anbietet
oder verkauft.
2. Einhaltung von Gesetzen
Die bereitgestellten Produkte und/oder Dienste erfordern die Erfassung von
personenbezogenen Daten, um wie vorgesehen zu funktionieren. Beide Parteien
werden die geltenden Datenschutzgesetze im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten einhalten. Die Parteien kommen überein, soweit erforderlich zusammenzuarbeiten und in gutem Glauben jegliche Änderungen vorzunehmen oder jegliche zusätzlichen Vereinbarungen zu treffen, die durch Änderungen der Datenschutzgesetze notwendig werden.
3. Eigentumsrecht an personenbezogenen Daten
Jegliche in Produkten oder Diensten des Verkäufers enthaltenen
personenbezogenen Daten sind das Eigentum des Verkäufers.
4. Identifizierung des Verantwortlichen
Vor der Bereitstellung von personenbezogenen Daten an den Verkäufer ist der
Käufer der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten und für alle
Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen Daten, einschließlich und ohne
Einschränkung für Benachrichtigungen. Sobald der Käufer personenbezogene Daten
an den Verkäufer übermittelt, sind Verkäufer und Käufer Mitverantwortliche.
5. Gemeinsame Rechte und Verpflichtungen
5.1. Wenn eine Partei personenbezogene Daten zu einem anderen Zweck als im
Rahmen dieser Vereinbarung beschrieben verarbeitet, übernimmt diese Partei
die Verpflichtung zur Benachrichtigung.
5.2. Wenn personenbezogene Daten von einer Datenschutzverletzung betroffen
sind, ist die Partei, in deren System die Daten gespeichert waren, für Meldungen
und etwaige Kosten verantwortlich. Soweit nicht gesetzlich oder durch eine
zuständige Regulierungsbehörde untersagt, unternimmt die meldende Partei
alle zumutbaren Anstrengungen, die Meldung vor ihrer Übermittlung inhaltlich
mit der anderen Partei abzustimmen.
5.3. Wenn eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung von Folgendem erfährt:
(i) Beschwerden oder Anschuldigungen bezüglich eines Verstoßes gegen
Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten;
(ii) Anfragen einzelner oder mehrerer Personen, auf personenbezogene Daten
zuzugreifen, diese zu korrigieren oder sie zu löschen und
(iii) Nachfragen oder Beschwerden einzelner oder mehrerer Personen in Bezug
auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, muss die Partei zumutbare
Anstrengungen unternehmen, um die andere Partei unverzüglich in
schriftlicher Form zu benachrichtigen, es sei denn, dies wird durch Gesetze,
Strafverfolgungsbehörden oder eine zuständige Regulierungsbehörde
untersagt. Die Parteien unterstützen sich im Rahmen des kommerziell
Zumutbaren gegenseitig bei der Untersuchung der Angelegenheit,
Identifizierung der relevanten Informationen, Ausarbeitung einer Antwort,
Umsetzung von Abhilfemaßnahmen und/oder Kooperation bei der
Abwicklung und Verteidigung im Rahmen aller Klagen, gerichtlichen
Vorgänge oder Regulierungsverfahren. Die Parteien müssen sämtliche
kommerziell zumutbaren Maßnahmen und rechtlichen Schritte zum Schutz
personenbezogener Daten vor unzulässiger Offenlegung unternehmen.
6. Rechte und Verpflichtungen des Käufers
6.1. Wenn der Käufer personenbezogene Daten an den Verkäufer übermittelt, muss
der Käufer sicherstellen, dass dies im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erfolgt.
Der Käufer benachrichtigt die Personen vorab, bevor er deren
personenbezogene Daten an den Verkäufer übermittelt. Der Verkäufer kann zu
diesem Zweck dem Käufer eine Benachrichtigung zur Weiterverbreitung zur
Verfügung stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung vom Verkäufer
bereitgestellte Produkte und Dienste betrifft.
6.2. Wenn der Käufer andere Datenquellen nutzt, einschließlich und ohne
Einschränkung Ortungsdaten, um in Produkten oder Diensten im Rahmen dieser
Vereinbarung verarbeitete personenbezogene Daten zu erfassen, gelten für den
Käufer alle Zuständigkeiten und Verpflichtungen gemäß den
Datenschutzgesetzen für solche modifizierten personenbezogenen Daten. Die
Erstellung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgen unter
Einhaltung aller geltenden Gesetze, einschließlich und ohne Einschränkung
Datenschutzgesetze.
6.3. Wenn der Käufer personenbezogene Daten oder modifizierte
personenbezogene Daten für Direktmarketingzwecke nutzt, muss sich der Käufer
an Datenschutzgesetze halten, einschließlich aller geltenden Verpflichtungen,
Direktmarketing nur nach ausdrücklicher Einwilligung zu betreiben. Für die
Einhaltung geltender Gesetze ist alleine der Käufer verantwortlich.
7. Rechte und Verpflichtungen des Verkäufers
7.1. Der Verkäufer kann personenbezogene Daten an Dienstanbieter des Käufers
übermitteln, jedoch nur unter Einhaltung geltender Datenschutzgesetze und mit
angemessenen Schutzvorkehrungen.
7.2. Der Verkäufer kann die personenbezogenen Daten auf Servern speichern.
Entsprechende Schutzvorkehrungen sind implementiert.
7.3. Soweit der Verkäufer personenbezogene Daten im Rahmen dieser Vereinbarung
verarbeitet, speichert der Verkäufer die personenbezogenen Daten des Käufers
für die Dauer dieser Vereinbarung und – sofern in der Vereinbarung vorgesehen
– darüber hinaus, um die Rechte des Verkäufers zu schützen und ggf. Gesetzen
und/oder Prüfungsanforderungen zu entsprechen. Soweit der Verkäufer die
personenbezogenen Daten für andere bzw. weitergehende Zwecke als in dieser
Vereinbarung dargelegt verarbeitet, fungiert der Verkäufer als Verantwortlicher
und übernimmt entsprechende rechtliche Verpflichtungen einschließlich der
Definition der angemessenen Datenspeicherfrist.